BUS & Weiterbildung
Die Fahrschule-Inside GmbH ist spezialisiert auf Schulungen für Busfahrer!
So gehören neben den bekannten Führerscheinausbildungen noch ein breites Spektrum an beruflichen Aus- und Weiterbildungen für Kraftfahrer zum Schulungsprogramm.
Vertrauen Sie auf Erfahrung, kompetente Ausbilder und eine strukturierte Organisation Ihrer Schulung.
Wir sind nach AZAV zertifiziert und somit sind unsere Kurse förderfähig!
Sprechen Sie uns an!
Termine Grundstoff
HO = Hockenheim, AL = Altlussheim
Termine spezifisch BUS Ausbildung
HO = Hockenheim, AL = Altlussheim
Führerscheinklassen für BUS
Klasse D1
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen: –
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung → Theorie und Praxis
Prüfung → Theorie und Praxis
Klasse D1E
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
Eingeschlossene Klasse: BE
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung → Praxis
Prüfung → Praxis
Klasse D
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
Sonderregelungen:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 5;
b) bereits mit 20 Jahren für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: D1
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung → Theorie und Praxis
Prüfung → Theorie und Praxis
Klasse DE
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
Sonderregelungen:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 5;
b) bereits mit 20 Jahren für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung → Theorie und Praxis
Prüfung → Theorie und Praxis
Bildungsgutscheine
Als zertifizierter Bildungsträger arbeiten wir eng mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter zusammen.
Gerne akzeptieren wir Ihren Bildungsgutschein und helfen Ihnen mit einer Aus- und Weiterbildung dabei, beruflich Fuß zu fassen.
Unsere Ausbildungsmaßnahmen und Bildungsangebote sind auch im Hinblick auf die BUS-Ausbildung sehr vielseitig: